Wirtschaftlich erforderlicher Verkehr der Agglomeration Luzern


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2015-02-20

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In der politischen Diskussion um die Belastung durch den motorisierten Strassenverkehr wird als Argument oft angeführt, dass dieser Verkehr wirtschaftlich erforderlich wäre. Es wird jedoch selten hinterfragt, was „wirtschaftlich erforderlich“ eigentlich bedeutet und welcher Anteil des motorisierten Strassenverkehrs wirklich „wirtschaftlich erforderlich“ ist, also weder vermieden noch verlagert werden kann.

Dieser Bericht definiert das Kriterium „wirtschaftlich erforderlich“ analog zu Haag (1997) sehr weitgefasst als „für das Funktionieren der Stadt/Agglomeration notwendig“. Daraus leitet sich die Fragestellung ab: welcher Anteil des motorisierten Strassenverkehrs kann verlagert oder vermieden werden, ohne die Funktionsfähigkeit von Stadt bzw. Agglomeration zu beeinträchtigen. Alle Verkehrsarten werden dazu einer konsistenten Systematik folgend zunächst in Teilsegmente unterteilt, um diese Teilsegmente dann jeweils anhand ihrer Charakteristika zu überprüfen, ob sie verlagerbar respektive vermeidbar sind.

Es zeigt sich, dass sämtliche Teilsegmente im motorisierten Privatverkehr (MIV) prinzipiell verlagerbar sind, wenn auch unterschiedlich gut. Die Teilsegmente Arbeit und Ausbildung mit ihren relativ fixen Routen und der guten ÖV-Abdeckung im Stadt- und Agglomerationsgebiet Luzern eignen sich sehr gut. Dagegen erfordern Einkaufs- und Freizeitverkehr differenzierte Push und Pull-Massnahmen, um die unterschiedlichen Zielgruppen anzusprechen.

Im Geschäftsverkehr sind alle mit Warentransport verbundenen Teilsegmente weitgehend auf die Strasse angewiesen – hier ist kein Verlagerungspotenzial Richtung ÖV/Schiene vorhanden, wohl aber die Möglichkeiten, das Verkehrsaufkommen z.B. durch ein City-Logistik-Konzept zu verringern. Das Teilsegment der Geschäftsreisen ist dagegen in der Regel gut auf den ÖV verlagerbar.

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IVT, ETH Zürich

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